Selbst die Zukunft gestalten und entscheiden
Es gibt Möglichkeiten, die notwendige Hilfe und Unterstützung rechtlich selbst zu gestalten, ohne dass ein Gericht angerufen werden muss.
- In Frage kommen z. B.
- eine Vorsorgevollmacht
- eine Patientenverfügung
- eine Betreuungsverfügung
- ein Testament
- ein Erbvertrag
Wie diese Möglichkeiten - auch in Kombination - auszugestalten sind, hängt vom Einzelfall ab.
Auszugehen ist von den Fragen
- was soll geregelt werden (Gesundheitliche Fragen, Vermögenverwaltung ,
- wer - also welche Person - soll als Bevollmächtigter helfen
- wie soll die Regelung aussehen
Das Internet ist voll mit Seiten, die sich dieser Frage befassen. Einen Überblick kann man sich beispielsweise auf dem Justizprotal Nordrhein-Westfalen verschaffen.
Wenn es aber um die eigenen Interessen geht, bedarf es des persönlichen Gesprächs und der Beratung.